Bitte beachtet, dass es auch im August und September noch gesetzliche Pflichten und Vorgaben für Veranstaltungen gibt. Deswegen informiert Euch über den aktuellen Stand (siehe unten).
Der Verein basis.wissen.schafft e.V. ist keine Veranstalterin, sondern übernimmt nur die Öffentlichkeitsarbeit für den Tempelhofer Höfetrödel.
[UPDATE v. 24.8.2020: Die Antwort kam schneller als gedacht – mit dem Hinweis, sich ans Gesundheitsamt zu wenden. Done. Die >Antwort lässt auf sich warten.
UPDATE v. 11.8.2020: Ich habe Anfang August eine Mail an das Ordnungsamt (OA) geschrieben mit der Bitte, uns mitzuteilen, was genau in einem Hygienekonzept für Höfetrödel stehen sollte. Lt. mündlicher Aussage einer OA-Mitarbeiterin kann die Antwort bis zu 6 (in Worten: sechs) Wochen dauern. //ks]
Grundsatz: Individuelles Schutz- und Hygienekonzept
(Anwendungsempfehlungen des Berliner Senats … der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung1 vom 23. Juni 2020)
„Gemäß § 2 Abs. 1 ist entsprechend der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen. Verlangt wird ein betriebs-, einrichtungs- bzw. tätigkeitsbezogenes Schutz- und Hygienekonzept. Dieses ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Eine Genehmigung des Konzepts vor Betriebsöffnung ist nicht erforderlich.
Mindestabstand
Physische Kontakte zu anderen Menschen (auch „social distance“ genannt) sind möglichst gering zu halten. Der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten …
- Wesentliche Ziele der im Schutz- und Hygienekonzept zu veranlassenden Schutzmaßnahmen sind
- die Reduzierung von Kontakten
- die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern (vgl. insbesondere § 1 Abs. 2 sowie die Ausnahme in § 1 Abs. 3) und der maximal für die jeweilige Fläche zugelassenen Personenzahl
- die Steuerung des Zutritts und
- die Vermeidung von Warteschlangen sowie
- die ausreichende Belüftung im geschlossenen Raum.
Aushänge zu den Abstands- und Hygieneregeln sind gut sichtbar anzubringen.
Von der Pflicht ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen, sind Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich ausgenommen. Dennoch gilt auch bei diesen insbesondere die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern nach § 1 Absatz 2 mit Ausnahme der in § 1 Absatz 3 genannten Personen.
Anwesenheitsdokumentation
entfällt, da der Höfetrödel NICHT in geschlossenen Räumen stattfindet.
Private und öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen stattfinden. Die zugelassene Personenzahl wird schrittweise erhöht:
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit maximal 500 Personen stattfinden. Ab 01. September sind Veranstaltungen mit maximal 750 Personen erlaubt. Indoor-Veranstaltungen mit nicht mehr als 1.000 Personen sind ab 01. Oktober wieder möglich.
- Open Air-Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen sind zulässig. Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis 5.000 Personen sind ab 01. September erlaubt.
Voraussetzung für die Erlaubnis aller genannten Veranstaltungen bleibt, dass die Veranstalter:innen die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygienevorschriften gewährleisten. Dazu gelten folgende Bestimmungen:
- Die Veranstalter:innen sind dazu verpflichtet, eine detaillierte Anwesenheitsdokumentation zu führen, auf welcher die vollständigen Namen, Adressen und Kontaktdaten aller Teilnehmenden festgehalten werden, wenn geschlossene Räume betroffen sind. Im Falle einer Infektion kann das Gesundheitsamt mithilfe der Liste alle potentiellen Kontaktpersonen schnell informieren. Die Daten müssen vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet werden. Für private Veranstaltungen gilt diese Pflicht erst ab einer Teilnehmendenzahl von 20 Personen.
- Ein Konzept zur Steuerung des Zutritts, Vermeidung von Warteschlangen und Einhaltung des geltenden Mindestabstandes durch die Teilnehmer:innen und Besucher:innen muss erstellt und umgesetzt werden. Dieses Schutz- und Hygienekonzept ist der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen. Für Veranstaltungen im privaten und familiären Bereich besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Konzeptes nicht.
- Innenräume müssen ausreichend belüftet werden.
- Gut sichtbare Aushänge müssen alle Anwesenden über die geltenden Maßnahmen und Vorschriften informieren.
Quellen:
Private und öffentliche Veranstaltungen
Orientierungshilfe für Gewerbe
SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Wir empfehlen für Veranstaltende
- Zwei verantwortliche Ordnungs- & Aufsichtsperson pro Hof/Garten
- Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen
(ausgenommen sind Familien /eigenständiger Hausstand) - Mund-Nasenschutz-Pflicht für alle im Hof/Garten
- Kommuniziert Mindestabstand- und Mund-Nasenschutz-Pflicht sichtbar
(über selbstgeschriebene Plakate u.a.) - Spezieller Aufbau im Hof/Garten zur Einhaltung der Regelungen
- Reguliert den Besucherstrom, so dass es zu keinen Querungen kommt
- Markiert Abstände mit Kreide auf dem Boden
- Bei Überfüllung bitte Hof/Garten kurzzeitig schließen
- Sollten Regeln nicht eingehalten werden, nutzt Euer Hausrecht mit Verweis der Personen aus dem Hof
- Stellt Desinfektionsmittel für Besucher*innen zur Verfügung
- Lockere Warenpräsentation für weniger Handkontakt
- Bitte keine Wühltische aufbauen
- Bei Bezahlung bitte kontaktlose Übergabe (via Geld-Schale)
Diese Vorlagen könnt Ihr für Euer Hygienekonzept nutzen: https://www.dehoga-berlin.de/brancheninfos/corona-virus/merkblaetter-und-checklisten/#
Hier findet Ihr eine umfangreiche Liste von Hinweisschildern. Fast alle gibt es als PDF zum Ausdrucken.
Wir empfehlen den Besucher*innen
- Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern (ausgenommen sind Familien/eigenständiger Hausstand)
- Mund-Nasenschutz-Pflicht für alle im Hof/Garten
- Folgt den Anweisungen der Ordnungsperson/Verkäufer*innen im Hof (auf dem Privatgrund gilt das Hausrecht der Teilnehmer*innen)
- Benutzt regelmäßig Desinfektionsmittel
- Bitte bringt Geduld mit, wenn ihr vor Höfen/Gärten anstehen müsst
- Meidet Wühltische und vermindert Produktkontakt
- Bei Bezahlung bitte kontaktlose Übergabe (via Geld-Schale)
- Trödelt am besten zuerst durch Straßen mit wenigen Höfen/Gärten und entdeckt neue Straßen – das ist viel entspannter und entschleunigt den Besuch
- Bitte kauft nicht bei Teilnehmer*innen auf dem Gehsteig – diese gelten als Trittbrettfahrer, sind bei den Hofflohmärkten nicht angemeldet und gefährden leider die Idee der Hofflohmärkte (also nur bei Flohmärkten im Hof oder Garten).
Der Verkauf auf öffentlichen Gehsteigen und öffentlichen Plätzen ist eine Ordnungswidrigkeit!
Jede*r Teilnehmer*in handelt mit seinem Hof/Garten, jeder Anwohner*in auf eigene Haftung und Verantwortung …
Hat Euer Hof oder Garten mehr Platz und mehrere Zugänge, dann macht daraus bitte einen Einbahnbetrieb mit Wegweisern. Eine Einbahnregelung kann vieles entspannen.
Ist Euer Hof oder Garten kleiner, dann reguliert den Eingang mit einer Ordnungsperson und mit einem Öffnungs- und Schließband.
Verkaufen nur ein oder zwei Hausstände, dann könnt ihr Euch überlegen, die Hof-Einfahrt quasi durch Tische zu verschließen. Baut die Tische nur auf Privatgrund, also auf dem Hofgrund, auf. Nicht auf dem öffentlichen Gehsteig. Ihr steht hinter dem Tisch im Hof auf Privatgrund und könnt sogar hinter Euch noch größere Regale aufbauen und die Waren darauf dann den Interessent*innen über den Tisch zureichen. Die Besucher*innen bilden dann eine kleine Schlange am Gehsteig.
Bei den Gärten bietet sich ein Verkauf am Gartenzaun an. Bei niedrigen Zäunen kann man auf seinem Privatgrund parallel die Tische platzieren und die Besucher bummeln auf dem Gehsteig mit Blick über den Zaun daran vorbei.
Seid gerne kreativ auf Eurem Privatgrund, Hof oder Garten. Jeder Hof oder Garten bietet individuelle und kreative Möglichkeiten. Hängt Waren am Gartenzaun oder macht einen langen Open-Air-Kiosk …
Jeder handelt auf eigene Haftung und Verantwortung.
Quelle: www.hofflohmaerkte.de
Stand: 12. August 2020. Alle Angaben ohne Gewähr